Im Gehörlosenbildungszentrum fand am 25. April 2023 ein Vortrag der Pensionsversicherungsanstalt statt. Ganz wichtig war die Aufklärung: Was sind die genauen Unterschiede zwischen Rehabilitation und Kur?
REHA = Wiederherstellung der Gesundheit z.B.: nach Unfall oder Krankheit = Dauer 4 Wochen
KUR = Aufrechterhaltung der Gesundheit z.B.: Vorbeugung gegen Burnout = Dauer 3 Wochen
PSYCHIATRISCHE REHABILITATION = Begleitung in ein möglichst zufriedenstellendes und stabiles Arbeits-, Sozial- und Familienleben z.B.: Depression = Dauer 6 Wochen
Bewilligt die Sozialversicherung den Kuraufenthalt, übernimmt sie auch einen Großteil der Kosten. Die Patientin/der Patient zahlt abhängig vom Einkommen einen Selbstbehalt. Eine Kur wird in fünf Jahren maximal zweimal bewilligt.
Beiliegend das Reha-/Kurformular: https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid=10008.621678&version=1674715655